Teilnahmebedingungen Werbeaktionen
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CHECK24 führt Werbeaktionen in Form von Gutscheinaktionen durch. Es besteht kein Recht auf Teilnahme.
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Terminologie:
Antrag = bei CHECK24 online eingereichter Antrag auf Versicherungsschutz bzw. Energieversorgung.
Vertrag = vom Versicherungs-/Versorgungsunternehmen nach Versicherungs- bzw. Vertragsbeginn sowie erster (Beitrags-) Zahlung bestätigter
Versicherungs- bzw. Versorgungsvertrag, kann zeitlich je nach angegebenem Vertragsbeginn stark vom Antragszeitpunkt abweichen.
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Bei Gutscheinaktionen zugeteilte Gutscheincodes sind nicht übertragbar und an Personen gebunden. Sie dürfen nur für den eigenen Gebrauch
verwendet werden. Sie können bei Angeboten mehrfach verwendet werden, jedoch wird jeder Gutscheincode nur einmal ausgezahlt. Gutscheine können
zeitlich befristet sein und nur für bestimmte Produkte zugelassen werden.
- Die Bestellung wird online mit dem Gutschein abgegeben. Per E-Mail, Post, Fax oder Telefon eingereichte Anträge können nicht
berücksichtigt werden. Zuvor wurde kein Antrag für dasselbe Fahrzeug mit dem gleichen Versicherungsbeginn gestellt.
- Nach dem Antrag wird die Bestellung oder der aufgrund der Bestellung geschlossene Vertrag weder storniert oder widerrufen, noch vom
Anbieter abgelehnt oder storniert oder einvernehmlich aufgehoben sowie die erste vertragsgemäße Zahlung geleistet.
- Sonstige bei der Zustellung des Gutscheins beschriebenen Bedingungen und Regeln wurden eingehalten.
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Die Auszahlung der Werbeaktionen erfolgt, wenn das Zustandekommen des beantragten Vertrags nachhaltig sichergestellt ist. Die Dauer kann je
nach gewähltem Versicherungsunternehmen /Energieversorger und gewähltem Start der Leistung (z.B. Versicherungsbeginn oder Versorgungsstart)
variieren. CHECK24 hat darauf keinen Einfluss. Eine finale Rückmeldung über den Status erfolgt spätestens 6 Monate nach dem Beginn der
beauftragten Leistung. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung an die vom Kunden angegebene IBAN („Bankverbindung“). Ist uns
Ihre Bankverbindung nicht bekannt, wird diese automatisiert per E-Mail angefordert.
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Eine nachträgliche Nutzung von Werbeaktionen nach Abschluss oder Anforderung eines Angebots ist ausgeschlossen. Bei den jeweiligen
Werbeaktionen erfolgt die Zuordnung über gesonderte URLs die in der Regel per E-Mail mitgeteilt werden. Gutscheine können auf der jeweiligen
Übersichtsseite eingegeben werden. CHECK24 weist darauf hin, dass Werbeaktionen nur erfolgreich mit aktivierten Cookies genutzt werden können.
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Manche auf CHECK24 zum Abschluss freigegebene Versicherungsunternehmen/Energieversorger untersagen die Nutzung jeglicher Werbeaktionen mit
Ihren Tarifen und Produkten. In diesen Fällen kann leider keine Auszahlung der Werbeaktion erfolgen. Eventuelle Ausnahmen werden in den
jeweiligen E-Mails zu den Aktionen ausgewiesen oder finden sich auf den entsprechenden Produktseiten.
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Mitarbeiter der CHECK24 Gruppe sind von der Teilnahme an den Werbeaktionen ausgeschlossen. Sie können weder Gutscheine einlösen noch als
Empfehler oder Geworbener teilnehmen.
Teilnahmebedingungen ausdrucken
(Stand Dezember 2024)
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